(1) Voraussetzungen: identische Anschrift und dieselbe Bankverbindung
(2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
(3) Voraussetzungen: beide Elternteile bzw. die/der Alleineinerziehende sind/ist Mitglied der Sektion.
(4) Alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf.
Liegt eine der Voraussetzung für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, erfolgt im Folgejahr die Umstufung in die entsprechende Kategorie.
Mitglieder der Kategorie B, deren Partner verstorben ist, bleiben auch weiterhin in dieser Katergorie eingruppiert; insoweit genießen sie Bestandsschutz
Hinweise:
Bei Mitgliedschaftsbeginn ab 01.09. reduziert sich im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes.
Bei Vollmitgliedschaft (A-Mitglied) und Familienmitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26 € erhoben.
Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01. Dezember des Vorjahrs ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Monat als entrichtet.
Kategorieeinteilung/-umstufung:
Die Zuordnung zu einer Beitragskategorie erfolgt in Abhängigkeit vom Lebensalter. Maßgebend ist dabei das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ein Wechsel von einer Kategorie in die nächst höherer Kategorie tritt nicht am Tag nach dem Geburtstag (Beginn der „neuen“ Altersgrenze“) ein, sondern stets zu Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres.
Bei einem Sektionswechsel muss der Mitgliedsausweis nicht an die bisherige Sektion zurückgegeben werden.
Zusatzbeitrag für Klettersportler / Nutzungsentgelt für Gäste
(Stand 01.01.2017)
Die Klettersportanlagen befinden sich in Sporthallen der Stadt Worms. Die Nutzung ist für Mitglieder und Gäste ganzjährig, ausgenommen der Ferienzeiten, zu den bekanntgegebenen Trainingszeiten möglich.
Aus dem Betrieb der Kletteranlagen entstehen der Sektion nutzungsspezifische Ausgaben, z.B. für: Unterhaltung der Kletterwände, Sicherheitsüberprüfungen, Routenbau (Veränderung/Erweiterung der Kletterrouten), Austausch der Sicherungsseile usw.
Im Interesse einer Gleichbehandlung der Mitglieder insgesamt werden die Mitglieder, die aktiv die Sportarten Bouldern und Klettern betreiben, an der Finanzierung der klettersportspezifischen Sachausgaben mit einem gesonderten Beitrag beteiligt.