Allgemeine Mitgliedsbeiträge der Sektion Worms mit Gültigkeit ab 01.01.2019

(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2018)
Jahresbeitrag
Beschreibung / Voraussetzungen
72 €
A-Mitglied Mitglieder ab vollendetem 25. LJ
36 €
B-Mitglied Ehe-/Lebenspartner (siehe Erl. 1) von A/B oder D-Mitgliedern
36 €
Aktive Bergwachtmitglieder
36 €
Mitglieder ab vollendetem 70. LJ - auf Antrag
36 €
Schwerbehinderte (siehe Erl. 2) ab vollendetem 25. LJ - auf Antrag
siehe auch Erläuterung (4)
16 €
Gast-Mitglied
16 €
Hauptmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV  oder des AV Südtirol    
55 €
D-Mitglied Junioren (ab vollendetem 18. LJ bis zum vollendeten 25. LJ)
27  €
D-Mitglied Junioren schwerbehindert (siehe Erl. 2) - auf Antrag
K/J-Mitglied Kinder/Jugendliche als Einzelmitglied
30 €
a) 0 – vollendetes 14. LJ
48 €
b) 15. – vollendetes 18. LJ
Beitragsfrei
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ in Familiengemeinschaft  (siehe Erl. 3) / gilt auf Antrag auch für Kinder von Alleinerziehenden
Beitragsfrei
als Einzelmitglied - auf Antrag
Familie (siehe Erl. 3
108 €
Beitrag A-Mitglied plus B-Mitglied Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ im Familienverbund sind beitragsfrei.

Erläuterungen:

(1) Voraussetzungen: identische Anschrift und dieselbe Bankverbindung

(2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

(3) Voraussetzungen: beide Elternteile bzw. die/der Alleineinerziehende sind/ist Mitglied der Sektion.

(4) Alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf.

Liegt eine der Voraussetzung für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, erfolgt im Folgejahr die Umstufung in die entsprechende Kategorie.
Mitglieder der Kategorie B, deren Partner verstorben ist, bleiben auch weiterhin in dieser Katergorie eingruppiert; insoweit genießen sie Bestandsschutz

 

Hinweise:

Bei Mitgliedschaftsbeginn ab 01.09. reduziert sich im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes.

Bei Vollmitgliedschaft (A-Mitglied) und Familienmitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26 € erhoben.

Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01. Dezember des Vorjahrs ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Monat als entrichtet.

 

Kategorieeinteilung/-umstufung:

Die Zuordnung zu einer Beitragskategorie erfolgt in Abhängigkeit vom Lebensalter. Maßgebend ist dabei das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ein Wechsel von einer Kategorie in die nächst höherer Kategorie tritt nicht am Tag nach dem Geburtstag (Beginn der „neuen“ Altersgrenze“) ein, sondern stets zu Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres.

Bei einem Sektionswechsel muss der Mitgliedsausweis nicht an die bisherige Sektion zurückgegeben werden.

 

Zusatzbeitrag für Klettersportler / Nutzungsentgelt für Gäste

(Stand 01.01.2017)

Die Klettersportanlagen befinden sich in Sporthallen der Stadt Worms. Die Nutzung ist für Mitglieder und Gäste ganzjährig, ausgenommen der Ferienzeiten, zu den bekanntgegebenen Trainingszeiten möglich.

Aus dem Betrieb der Kletteranlagen entstehen der Sektion nutzungsspezifische Ausgaben, z.B. für: Unterhaltung der Kletterwände, Sicherheitsüberprüfungen, Routenbau (Veränderung/Erweiterung der Kletterrouten), Austausch der Sicherungsseile usw.

Im Interesse einer Gleichbehandlung der Mitglieder insgesamt werden die Mitglieder, die aktiv die Sportarten Bouldern und Klettern betreiben, an der Finanzierung der klettersportspezifischen Sachausgaben mit einem gesonderten Beitrag beteiligt.

Bezeichnung Zusatzbeiträge Klettern

Jahresbeitrag
Beschreibung / Voraussetzungen
Mitglieder
15 €
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ
30 €
ab dem vollendeten 18. LJ
Familien
70 €
(Eltern – A- und B-Mitglied – und ihre Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ
Gäste
3 €
pro Tag und Trainingseinheit  
2 €
Ausleihen der Kletterausrüstung (Schuhe, Sicherungsgerät) pro Tag und Trainingseinheit

Zahlungshinweise:

Die genannten Zusatzbeiträge werden zu Jahresbeginn zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag, ggf. auch separat, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.

Nutzungsentgelt und Leihgebühr sind vor Ort unmittelbar bar an die/den Trainer/in zu bezahlen.